![]() | Geänderte Zuchtzulassungen (ZZL) bis auf Widerruf | ![]() |
Abstimmung v. 21.01.2021 durch DAC-Vorstand und -Zuchtleitung, auf Grund der derzeitigen Pandemielage, bis auf Widerruf. Gültigkeit ab Veröffentlichung auf DAC Vereinshompage. |
Zum Erreichen der ZZL ist es möglich den ZZL Bogen von einem Tierarzt ausfüllen zu lassen. |
♦ vom Tierarzt ausgefülltes ZZL-Formular (HP) mit allen erforderlichen Unterlagen wie: — aktuelles Gesundheitszeugnis — DNA Fingerprint — Original Ahnentafel — wenn vorhanden: — Beurteilung des Hundes durch einen Zuchtrichter — bei der DAC-Zuchtleitung einzureichen |
Die Bearbeitungsgebühr für die ZZL beträgt 30,00 Euro s. DAC-Gebührenordnung Bitte nicht vergessen! -Frankierten Rückumschlag |
Wir hoffen dadurch unseren Züchtern entgegen zu kommen und das Zuchtgeschehen auch in der Pandemielage nicht zu behindern. DAC-Zuchtleitung |