Geänderte Vorgehensweise zur Zuchtzulassung

Der VDH hat auf seiner letzten JHV Änderungen in Bezug auf die Zuchtzulassung eines Hundes verabschiedet.

Demnach ist eine Verhaltensbeurteilung im Rahmen des eigentlichen Prozesses der Ausstellungsbeurteilung  nicht mehr zulässig. Nachzulesen ist dies in der aktuellen VDH-Fassung der Durchführungsbestimmung zur Zucht-Ordnung, im Abschnitt Zuchtzulassung.

Was bedeutet das für die Zuchtzulassung im DAC?

Eine Zuchtzulassung mit 2 Richterberichten, in denen das Verhalten des Hundes beschrieben ist, ist nicht mehr möglich. Es ist nun zwingend eine gesonderte Verhaltensprüfung erforderlich, in deren Rahmen unser Zuchtzulassungsbogen auszufüllen ist. Die Verhaltensbeurteilung muss nun getrennt von der Ausstellungsbeurteilung erfolgen, kann aber trotzdem am Tag einer Ausstellung durchgeführt werden. Dies muss mit ausreichendem Vorlauf bei der Zuchtleitung beantragt werden, da mit dem jeweiligen Sonderleiter noch zu klären wäre, ob die Möglichkeit bestünde.

Erste Ausstellungen hierfür wären die diesjährigen Ausstellungen in Lingen, Köln, Kassel und ggf. Bochum.

Ebenfalls kann die Verhaltensbeurteilung im Rahmen einer gesonderten Zuchtzulassungsprüfung, abseits einer Ausstellung erfolgen. Dies bedarf ebenfalls der vorherigen Beantragung bei der Zuchtleitung, da der DAC solche Veranstaltungen gesondert planen und umsetzen muss.

 

Unsere Durchführungsbestimmung wird diesbezüglich noch entsprechend geändert.