Vorstandsbeschluss

Liebe Mitglieder,

im Rahmen der letzten Vorstandsitzung hat der Vorstand folgendes einstimmig verabschiedet:

  1. Treten Neumitglieder ab dem 01.01.2023 in den DAC ein, welche ihren Hund, bzw. ihre Hunde bereits zuvor in einem anderen VDH-Mitgliedsverein gleicher Rasse zur Zucht zugelassen haben, so werden für diese Hunde die Bearbeitungsgebühren für die Erteilung einer DAC-Zuchtzulassung in 2023 erlassen. Auch wenn zunächst die Zuchtzulassung des anderen VDH-Mitgliedsvereins gleicher Rasse durch uns überprüft wird. Diese kann dann vom DAC e.V. anerkannt werden.
  2. Alle Hunde, auch solche von DAC-Mitgliedern, müssen nach den neuen Regularien (DAC-ZO und DAC-Durchführungsbestimmungen zur ZO) zur Zucht zugelassen werden. Das heißt, wenn wir eine Zuchtzulassung für einen Hund aus einem anderen VDH-Mitgliedsverein gleicher Rasse vorgelegt bekommen, werden die Formalien gemäß unseren Regularien geprüft. Nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen erhält der Hund die DAC-Zuchtzulassung.

    Übergangsregelung zu 2., gültig für Neumitglieder bis zum 30.04.2023
    :
    Bei fehlender DAC Ausstellungsbewertung -> Wenn einem Hund diese Bewertung fehlt, erhält der Hund eine vorübergehende Zuchtzulassung für einen einmaligen Deckeinsatz in 2023. Diese vorübergehende Zuchtzulassung kann nur durch den Besuch einer DAC-Ausstellung und dem Vorlegen der Bewertung bei der Zuchtleitung in eine normale Zuchtzulassung gewandelt werden.

 

Weiterhin möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die zur Zucht erforderlichen Dokumente (tierärztliche Bescheinigung vor jedem Zuchteinsatz, Deckbescheinigung, Wurfmeldung) rechtzeitig vor Zuchteinsatz, bei der Zuchtleitung anzufordern sind. Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass mit dieser Anforderung folgende Unterlagen per E-Mail einzureichen sind: Kopie der Ahnentafel, alle Unterlagen der Zuchtzulassung.

Wir bitten diese Beschlüsse und Hinweise zwingend zu beachten.

Vielen Dank

Der Vorstand